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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anwendungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Anna Käser (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) betreffend Social-Media-Marketing, Content-Produktion, Fotografie, Videografie, Werbekampagnen sowie damit verbundene Dienstleistungen. 2. Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich durch die Agentur anerkannt wurde. 3. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang 1. Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing, Content-Produktion und Online-Werbung. 2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. 3. Zu den Leistungen der Agentur können insbesondere gehören: -Social-Media-Strategie und Beratung -Betreuung von Social-Media-Kanälen -Content-Planung -Foto- und Videoproduktion -Erstellung von Reels, Stories, Beiträgen und Werbemitteln -Performance-Marketing -Einrichtung, Betreuung und Optimierung von Werbekampagnen -Reporting und Analyse 4. Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. 5. Drittleistungen wie Models, Darsteller, Sprecher, Musiker, Grafiker, Druckereien, Werbebudgets oder vergleichbare Leistungen werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt.
Erfolgsumfang und Leistungscharakter 1. Die Leistungen der Agentur stellen Dienstleistungen dar. 2. Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. 3. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Garantie für: -Reichweiten -Impressionen -Klickzahlen -Follower-Wachstum -Interaktionen -Buchungen -Umsätze -Auslastung -Return on Investment (ROI) -Werbeerfolg 4. Der Erfolg von Social-Media-Massnahmen und Werbekampagnen hängt von zahlreichen Faktoren ab, die ausserhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
Foto- und Videoproduktionen 1. Vereinbarte Shooting- und Drehtage sind verbindlich. 2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die vereinbarten Aufnahmen pünktlich und ohne Störungen durchgeführt werden können. 3. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Vorbereitung, mangelnder Mitwirkung oder organisatorischer Mängel auf Seiten des Kunden werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. 4. Kann ein vereinbarter Termin nicht stattfinden, ist die Agentur unverzüglich zu informieren. 5. Erfolgt eine Absage: - weniger als 14 Kalendertage vor dem Termin, können 50 % der vereinbarten Vergütung verrechnet werden; - weniger als 7 Tage vor dem Termin, können 100 % der vereinbarten Vergütung verrechnet werden. 6. Bereits angefallene Reise-, Übernachtungs- oder Fremdkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 7. Ist die Agentur aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen an der Durchführung gehindert, wird ein Ersatztermin vereinbart. 8. Die Auswahl der Aufnahmen erfolgt durch die Agentur im Rahmen ihrer kreativen und künstlerischen Freiheit. 9. Im vereinbarten Leistungsumfang ist eine Korrekturschleife enthalten. Weitere Änderungswünsche oder zusätzliche Korrekturschleifen werden nach Aufwand verrechnet.
Mitwirkungspflichten des Kunden 1. Der Kunde stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. 2. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. 3. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung sämtlicher erforderlicher Zustimmungen und Einwilligungen von Mitarbeitenden, Gästen, Models, Künstlern, Dienstleistern oder sonstigen abgebildeten Personen. 4. Die Agentur ist nicht verpflichtet, das Vorliegen solcher Einwilligungen zu überprüfen. 5. Entsteht der Agentur aufgrund fehlender Mitwirkung ein Mehraufwand, kann dieser zusätzlich verrechnet werden. Angebot, Vertragsabschluss und Laufzeit 1. Angebote der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. 2. Ein Vertrag kommt zustande durch: -schriftliche Annahme des Angebots, -Bestätigung per E-Mail, -Bestätigung per WhatsApp, -digitale oder handschriftliche Unterschrift, -oder durch Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen. 3. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 4. Zusätzliche Leistungen werden gesondert verrechnet. 5. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Vergütung und Zahlungsbedingungen 1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. 2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. 3. Werbebudgets für Plattformen wie Meta, Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn oder Google sind nicht Bestandteil der Vergütung der Agentur, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 4. Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 5. Die Agentur ist berechtigt, Akontozahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. 6. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur: -Leistungen aussetzen, -Veröffentlichungen stoppen, -Werbekampagnen pausieren, -offene Beträge sofort fällig stellen. 7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR. 8. Zusätzlich kann eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung erhoben werden. Nutzungsrechte und Urheberrecht 1. Sämtliche Urheberrechte an den von der Agentur erstellten Inhalten verbleiben bei der Agentur. 2. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke. 3. Eine Weitergabe, Veräusserung oder Unterlizenzierung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig. 4. Rohmaterial, RAW-Dateien, Projektdateien, Schnittdateien sowie nicht veröffentlichte Aufnahmen bleiben Eigentum der Agentur und sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 5. Die Agentur ist berechtigt, erstellte Inhalte sowie den Namen, das Logo und die Marke des Kunden zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere: -Website -Social Media -Präsentationen -Angebote -Fallstudien -Wettbewerbe -Werbematerialien Datenschutz und Vertraulichkeit 1. Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). 2. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten. 3. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Haftung 1. Die Agentur haftet ausschliesslich für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. 2. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 3. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbussen, Reputationsschäden oder ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge wird ausgeschlossen. 4. Die Agentur haftet nicht für technische Ausfälle oder Einschränkungen von Plattformen Dritter, insbesondere von Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn, Google oder vergleichbaren Anbietern. 5. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte oder fehlender Einwilligungen entstehen. 6. Die Haftung für Personenschäden sowie für zwingend gesetzlich vorgeschriebene Haftungsfälle bleibt vorbehalten. Höhere Gewalt 1. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen ausserhalb ihres Einflussbereichs. 2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: -Naturereignisse -Pandemien -Epidemien -behördliche Anordnungen -Stromausfälle -Krieg -Streiks -Ausfälle von Plattformen oder technischen Systemen Schlussbestimmungen 1. Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. 2. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 4. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. 5. Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten die jeweils bei Vertragsabschluss vereinbarten AGB.